Mitgliederversammlung
Die Versammlung ist das oberste Organ des Ortsvereins. Seine Mitglieder müssen mindestens einmal im Jahr dazu eingeladen werden. In der Regel wird sie viermal im Jahr einberufen. Auf der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder stimmberechtigt, denn die Mitgliederversammlung legt die Grundlagen der kommunalpolitischen Arbeit und wählt den Vorstand. In der Mitgliederversammlung werden auch Ehrungen vorgenommen und Anträge beschlossen. Die Mitgliederversammlung ist das satzungsgegebende Organ der SPD Springe.
Im folgenden einmal die aktuelle Satzung des SPD-Ortsvereins Springe:
Die Mitgliederversammlung besteht zumeist aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil. Im öffentlichen Teil werden Wahlen und Ehrungen abgehalten, Berichte abgegeben und Beschlüsse gefasst. Im nichtöffentlichen Teil werden kritische Themen diskutiert und interne Vereinsthemen besprochen.
Im Folgenden können sie die Protokolle über den öffentlichen Teil der vergangenen Mitgliederversammlungen einsehen.